neue Richtlinie für Immobilienkredite
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neue Richtlinie für Immobilienkredite

Verbraucherfreundlich geht anders

Neue Vergabe-Richtlinie für Immobilien-Kredite dürfte kontraproduktiv wirken

Für Menschen, denen die Europäische Union und ihre (gefühlte) Regulierungs-Wut schon immer ein Dorn im Auge war, gibt es seit März diesen Jahres einen weiteren Grund, sich in ihrem Vor-Urteil bestätigt zu fühlen. Es geht konkret um die von Brüssel vorgegebene Richtlinie, die eigentlich Bauherren davor schützen soll, ihren Kredit irgendwann im Laufe der Darlehensdauer nicht mehr bedienen zu können.

Hintergrund der seit März gültigen EU-Richtline ist unter anderem die finanzielle Schieflage des Bankwesens, die besonders durch spekulative Baufinanzierungen in den USA ihren Ausgangspunkt genommen hatte. Familien, die eigentlich gar kein Darlehen für ein neues Haus hätten bekommen dürfen, hatten in Übersee von den Finanz-Instituten recht großzügige Kredite erhalten. Dies sollte in Europa nicht passieren!

Betroffen sind nun hierzulande vor allem diejenigen, denen eigentlich ein besonderer Schutz beim Abschluss eines Bau-Kredit-Vertrages gelten sollte: ältere Kreditnehmer und die sogenannten Durchschnitts-Verdiener. Diese beiden Gruppen werden es nun schwerer haben, ein Darlehen für den Kauf eines Eigenheimes ausgereicht zu bekommen. Denn zum einen sind die Kreditinstitute angehalten, stärker darauf zu achten, dass der Kreditnehmer seinen Pflichten – Zins- und Tilgungszahlung über die gesamte Laufzeit des Vertrages zu leisten – definitiv nachkommen kann. Das war zwar auch bislang schon so. Doch nun, da es als Gesetz fixiert ist, steigt für den Darlehensgeber das Risiko, selbst dafür aufkommen zu müssen, wenn z.B. die junge Familie nach ein paar Jahren den Haus-Kredit nicht mehr bedienen kann.

Vertieft wird dieser Negativ-Effekt dadurch, dass die Überlegung, dass ja der Wert des Eigenheimes die Höhe des Darlehens in der Regel übersteigt, nicht mehr berücksichtigt wird. Selbst das Argument, dass ja – die „richtige“ regionale Lage natürlich vorausgesetzt – der Immobilienwert mit der Zeit steigt, hat für die Gesetzeshüter keine Relevanz mehr.

Entscheidend für die Gewährung es Hausbau-Darlehens soll – so die Vorgabe der EU – nicht mehr nur der Wert der Immobilie sein. Auch die Liquidität des Kredit-Nehmers wird seit Inkrafttreten des Gesetzes eingehend geprüft. Das Geldhaus muss also eine klar definierte Aussage machen können, ob eine Rückzahlung des geliehenen Geldes über die gesamte Laufzeit des Vertrages sicher ist.

In Deutschland, wo der Immobilien-Besitz deutlich unter dem europäischen Durchschnitt liegt, dürften die seit einem reichlichen halben Jahr geltenden Vorgaben kontra-produktiv wirken. Statt mehr Familien die eigenen vier Wände zu ermöglichen, werden es derzeit und in Zukunft wohl eher weniger werden.

Diese Erkenntnis ist gerade in Zeiten, in denen nicht wenige Menschen auf der Suche nach einer sicheren und ertragreichen Geld-Anlage sind und immer mehr, nicht nur junge, Familie sich den Traum vom eigenem Haus erfüllen möchten, eine „bittere Pille“. Sicher muss man den Bürger manchmal vor zu viel Optimismus bezüglich seiner eigenen finanziellen Leistungsfähigkeit schützen. Mit dieser Vergabe-Richtlinie ist der Gesetzgeber leider weit über das an sich lobenswerte Ziel hinaus geschossen!

Weitere Tipps rund um den Hausbau finden Sie in dieser Rubrik, die regelmäßig aktualisiert wird – klicken Sie einfach mal wieder rein!