„Bau-Kindergeld“ in Sachsen
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„Bau-Kindergeld“ in Sachsen

„Bau-Kindergeld“ in Sachsen wieder auf der Tagesordnung
Der Freistaat Sachsen unterstützt ab diesem Jahr wieder Bauwillige und schafft damit für viele Familien die Möglichkeit, sich den Traum vom eigenen Heim zu erfüllen. Pro Kind kann jetzt ein 50.000-Euro-Kredit beantragt werden.

Wie sehen die Bedingungen dafür aus?
Der Kredit zielt auf den Kauf, den Bau oder die Instandsetzung eines selbst genutzten Hauses oder einer Eigentumswohnung. Bis zu 50.000 Euro können pro Kind (Voraussetzung: unter 18 Jahre) beantragt werden. Für die Rückzahlung kann man sich 25 Jahre Zeit lassen. Pro Jahr wird ein fester Zinssatz von 0,75 Prozent vereinbart.

Ab wann kann man den Antrag stellen?
Die Förderrichtlinie gilt ab sofort.

Wer ist der Ansprechpartner?
Beantragt wird das Darlehen über die Internetseite der Sächsischen Aufbaubank SAB. Familien können pro Kind einen attraktiven Kredit bis zu 50.000 Euro erhalten. Die Internat-Adresse lautet: www.sab.sachsen.de

Gibt es für mehrere Kinder auch mehrere Kredite?
Hier sind die mehrköpfigen Familien im Vorteil: Wer zum Beispiel zwei Kinder hat, kann zwei Mal einen 50.000-Euro-Kredit zu 0,75 Prozent beantragen.

Kann ein bestehender Immobilien-Kredit umgeschuldet werden?
So verlockend diese Idee auch ist; diese Möglichkeit ist definitiv nicht vorgesehen.

Was ist noch zu beachten?
Zu beachten ist nur die Einhaltung der Einkommens-Grenze pro Antragsteller. Die beträgt bei Alleinstehenden 60.000 Euro und bei Ehegatten oder Lebenspartnern 100.00 Euro.

Ist dieses lukrative Angebot zeitlich begrenzt?

Interessierte Familien sollten nicht allzu lange mit der Beantragung warten. Zwar hat der Freistaat für dieses Jahr und für 2018 jeweils 30 Millionen Euro in den Haushalt eingestellt. Wenn man diese Zahl aber genauer betrachtet, bedeutet dies lediglich 600 Kinder-Kredite zu je 50.000 Euro pro Jahr.