Bau-Kindergeld – was, wie viel, wo, wann?
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Bau-Kindergeld – was, wie viel, wo, wann?

Der Dienstag, 18. September 2018, war bei vielen Bau-Willigen im Kalender dick rot angestrichen: Ab diesem Zeitpunkt konnten interessierte Familien bei der KfW-Bankengruppe das neue Bau-Kindergeld beantragen.

Was ist förderfähig und wer kann den Antrag stellen?

Gefördert wird der erstmalige Erwerb oder Neubau von Wohn-Eigentum. Der Antrag kann von Familie oder Alleinerziehenden gestellt werden. Es gelten nur Kauf- und Bauverträge, die zwischen 1. Januar 2018 und 31. Dezember 2020 abgeschlossen wurden/werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden und wie viel Geld gibt es?

Im Haushalt muss mindestens ein Kind unter 18 Jahren leben. Es gilt eine Einkommens-Grenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushalts-Einkommen pro Jahr plus 15.000 Euro pro Kind. Das heißt, bei einem Kind kann das Einkommen bis 90.000 Euro betragen; bei zwei Kindern bis 105.000 Euro. Der Zuschuss beträgt 1.200 Euro pro Kind und Jahr – und das über 10 Jahre lang.
Die ursprünglich diskutierte Grenze von 120-qm-Wohnfläche fand keine Zustimmung und hat somit keine Gültigkeit.

Wie kann der Antrag im Internet gestellt werden?

Spätestens drei Monate nach Einzug müssen die Familien das Bau-Kindergeld beantrag haben. Die KfW-Bankengruppe weist darauf hin, dass Familien, die vor dem 18. September 2018 eingezogen sind, bis 31. Dezember 2018 Zeit haben, den Antrag zu stellen. Gefördert werden auch nur Kinder, die nicht später als drei Monate nach dem Einzug geboren wurden.

Wo muss der Antrag gestellt werden? Wie lange dauert die Antwort?

Familien können ihren Antrag auf Förderung im Internet unter public.kfw.de/zuschussportal-web stellen. Zunächst erfolgt die Registrierung; danach ist auf den Button „Zuschuss jetzt beantragen“ zu klicken und das Baukindergeld auszuwählen. Dann sind noch einige Fragen zu beantworten. Danach erhält der Antragsteller eine Information zur voraussichtlichen Höhe des Förder-Betrages.
Zum Abschluss wird die Identität des Antragstellers geprüft. Dies kann über zwei Wege erfolgen: Zum einen über die sogenannte Video-Identifizierung. Zum anderen über das vielleicht besser bekannte Post-Ident-Verfahren. Nun muss der Antragsteller noch auf den Button „verbindlich abschicken“ klicken – und schon ist der Vorgang erledigt.
Etwas Geduld ist im Anschluss gefragt: Die Prüfung der eingereichten Unterlagen durch die KfW kann bis zu zwei Wochen dauern.

Und wenn man sich das procedere nicht selbst zutraut …

… dann stellt Ihnen die Immobilien-Beratung Stefan Sprößig gern einen erfahrenen Baufinanzierungs-Spezialisten an die Seite, der Ihnen bei der Beantragung Hilfestellung gibt!