Forward-Darlehen
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Forward-Darlehen

Wer heute ein Haus baut oder eine Bestands-Immobilie kauft, kann sich über (noch) niedrige Zinsen freuen. Viel mehr als zwei Prozent Zinsen pro Jahr verlang kaum eine Bank. Doch seit einiger Zeit sind die Zinsen – wenn auch sanft – am Steigen. Für Darlehensnehmer, die in zwei oder drei Jahren neu mit ihrem Kredit-Institut über die Höhe und Laufzeit der Hypotheken-Zinsen verhandeln müssen, ist deshalb die Beschäftigung mit dem Thema FORWARD-DARLEHEN von Interesse.

Ein Forward-Darlehen wird vom Darlehensnehmer abgeschlossen, wenn er sich bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses des Darlehensvertrages einen bestimmten Zinssatz für die Zukunft sichern will. Die häufigste Anwendung finden Forward-Darlehen bei Anschlussfinanzierungen.

Bei einem Forward-Darlehen handelt es sich um ein Annuitäten-Darlehen im Rahmen einer Immobilienfinanzierung, das dem Darlehensnehmer erst nach einer bestimmten Vorlaufzeit – bis zu sechzig Monate nach Vertragsabschluss – ausgezahlt wird. Die Zeitspanne zwischen dem Vertragsabschluss und dem gewählten Laufzeitbeginn wird als Forward-Periode bezeichnet. Während der Forward-Periode fallen für das Darlehen keine Kredit- oder Bereitstellungszinsen an.

Die Zinssicherheit des Forward-Darlehens „erkauft“ sich der Darlehensnehmer mit einem Zinsaufschlag. Wer sich zum Beispiel in 30 Monaten einen Zins von 1,7% sichern möchte, Sollte folgende Rechnung (Beispiel) anstellen: Pro Monat Vorlauf berechnet die Bank 0,03% Aufschlag, heißt: 30 Monate mal 0,03% ergeben 0,9%. Addiert zu den angestrebten 1,7% ergeben sich 2,6% pro Jahr für das neue Darlehen.

Das Ganze lohnt sich natürlich nur, wenn die Zinsen – wie erwartet – bis zum Beginn des Forward-Darlehens auch gestiegen sind. Sollten sich das Zinsniveau nicht wie beim Vertragsschluss vom Darlehensnehmer erwartet erhöhen, sondern sinken, muss der Darlehensnehmer trotzdem das Forward-Darlehen abnehmen. Eine Anschlussfinanzierung zu den dann niedrigeren Marktzinsen ist nicht mehr möglich.
Nimmt der Darlehensnehmer das Forward-Darlehen aufgrund dessen nicht auf, verlangt die Bank einen Schadensersatz: die Nichtabnahmeentschädigung.

Ursprünglich entwickelt wurde das Forward-Darlehen 1996 von der Dr. Klein & Co. AG für die Finanzierung von kommunalen und gemeinnützigen
Wohnungsunternehmen. Erst zwei Jahre später gab es erste Angebote für den privaten Häusle-Bauer. Heute ist es ein häufig genutztes Finanzierungs-Instrument in der Immobilienfinanzierung. Auf jeden Fall bedenkenswert, wenn man mit steigenden Zinsen rechnet.