EnEV 2016 – Was ist neu + wen betrifft sie?
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EnEV 2016 – Was ist neu + wen betrifft sie?

Bedingt durch die zeitlich sehr ausgedehnte gesetzgeberischen Vorarbeiten hatte die Energie-Einspar-Verordnung 2014 grundlegende inhaltliche Änderungen gegenüber der Vorgänger-EnEV mit sich gebracht. Derart substanzielle Neuerungen sind in der EnEV 2016 nicht enthalten. Primär zielt diese Verordnung auf höhere Energie-Standards für Neubauten ab Januar 2016.

Wen betrifft die neue Vorschrift + welche Änderungen sind neu?

In erster Linie sollten sich Häusle-Bauer und natürlich die Hausbau-Firmen intensiv mit den Forderungen des neuen Gesetzes auseinander setzen. Die wesentlichsten Änderungen betreffen den nunmehr erlaubten mittleren Wärmeverlust durch die Hülle des Hauses – den sogenannten Transmissionswärmeverlust – der im Vergleich zur EnEV 2014 um 20 Prozent zu verringern ist sowie den sogenannten Primär-Energie-Bedarf eines Neubau-Hauses, der – wiederum verglichen mit der EnEV 2014 – um 25 Prozent gesenkt werden muss.

Doch auch die Besitzer einer Bestands-Immobilie werden angesprochen: Hier erlischt die Betriebs-Erlaubnis für Heiz-Kessel, die auf Gas- oder Flüssig-Brennstoff basieren, wenn sie älter als 30 Jahre sind.

Welche finanziellen Auswirkungen hat die EnEV 2016 auf die Kosten für die Errichtung eines neuen Einfamilien-Hauses?

An dieser Stelle könnte man es sich – aus Sicht der Bauträger – natürlich einfach machen und behaupten, 20 Prozent Einsparung erfordern 20 Prozent mehr Kosten beim eingesetzten Material und neuerer Technologie. Der Auftraggeber, also der Haus-Besitzer in spé, sollte hier auf präzise Erläuterungen durch die ausführende Firma achten.

Macht es Sinn, ab sofort auf den KfW-55-Standard setzen, der ja auch bessere Finanzierungs-Möglichkeiten bietet?

Das hängt natürlich zum einen vom individuellen Finanzierungs-Rahmen ab und auch davon, wie die Finanzierung aufgebaut ist.

Ein empfehlenswertes Beispiel liefert hier die Aktuell Bau GmbH aus Magdeburg: Für ihren im Raum Leipzig sehr oft gebauten Best-Seller – die Stadtvilla MICHENDORF (siehe auch Punkt EINFAMILIENHÄUSER dieser website) beträgt der Aufschlag gerade einmal etwas über 8 Prozent!
Variante KfW 70 Abmessungen 9,19 x 9,19 m = 153.800,- Euro
Variante KfW 55 Abmessungen 9,19 x 9,19 m = 165.303,- Euro

 

Ein überschaubarer Aufschlag ermöglicht die Inanspruchnahme der KfW-Förderung, die nunmehr nicht nur 50.000 Euro, sondern 100.000 Euro zu einem sehr guten Zins-Satz – unter 1 Prozent (!) – beinhaltet. Jeder Bau-Willige ist hier gut beraten, sich die Hauspreis-Differenz zwischen KfW 70 und KfW 55 vom Finanzierungs-Spezialisten seiner Wahl einmal vorrechnen zu lassen. Wenn gewünscht geben wir diesbezüglich gern eine Empfehlung ab.

Was passiert mit der bisherigen KfW-70-Förderung?

Wichtig: Mit den neuen Förder-Richtlinien entfällt ab 1. April 2016 die Förderung des Effizienzhaus 70 im Neubau! Wer also nach den bisher geltenden Grundlagen eine Förderung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einreichen möchte, muss dies vor dem o.g. Zeitpunkt getan haben!

Weitere Tipps rund um den Hausbau finden Sie in dieser Rubrik, die regelmäßig aktualisiert wird – klicken Sie einfach mal wieder rein!